Welche Fristen sind zu beachten?

Versteigerung ist erst zulässig 6 Wochen nach Veröffentlichung der amtliche Bekanntmachung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dauer der Versteigerung 2 bis 4 Stunden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Ersteigerte Gegenstände werden nach der Bezahlung mit Bargeld oder EC-Karte ausgehändigt.