Versteigerung ist erst zulässig 6 Wochen nach Veröffentlichung der amtliche Bekanntmachung.
Dauer der Versteigerung 2 bis 4 Stunden.
Ersteigerte Gegenstände werden nach der Bezahlung mit Bargeld oder EC-Karte ausgehändigt.
Aktualisiert am 05.09.2024