Das Ordnungsamt versteigert regelmäßig Fundsachen. 

Interessiert sich weder Eigentümerin oder Eigentümer noch Finderin oder Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadtgemeinde nach 6 Monaten das Eigentum und die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.

Die amtliche Bekanntmachung und die Veröffentlichung von Versteigerungsterminen erfolgt in der Tagespresse und unter der zuständigen Stelle.

Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.

Werden im Rahmen einer Versteigerung mögliche Eigentumsrechte an der Sache geltend gemacht, wird die Fundsache zur Klärung der Eigentumsverhältnisse aus der Versteigerung herausgenommen. Nach erfolgtem Eigentumsnachweis wird die Sache an die eigentumsberechtigte Person herausgegeben.

Alle anderen Fundsachen werden vernichtet oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt. 

Voraussetzungen

  • Innerhalb von 6 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung hat niemand Eigentumsansprüche geltend gemacht. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei einer Versteigerung werden keine Unterlagen benötigt.