Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung vom Referat Fundangelegenheiten haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
Sie werden aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern oder ähnliches.) vorzulegen.
Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich.
Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden.
Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann übermittelt das Referat Fundangelegenheiten den Finderlohn an die Finder:innen.
Online ServiceFundsachen online Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt oder bereits in unserem Bestand ist.