Verfahren

  • Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung vom Referat Fundangelegenheiten haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
  • Sie werden aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern oder ähnliches.) vorzulegen.
  • Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich. 
    • Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“. 
  • Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
  • Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden. 
  • Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
  • Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann übermittelt das Referat Fundangelegenheiten den Finderlohn an die Finder:innen. 

Rechtsgrundlagen