6 Monate Aufbewahrungsfrist.
Hinweis: Der Eigentumsanspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Jahren nach Übertragung des Eigentums an die findende Person oder die Gemeinde.
Terminvergabe 1 – 5 Tage.
Die Herausgabe der Sache erfolgt sofort nach Eigentumsnachweis.
6,00 EUR Für Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen.
Die weiteren Verwaltungsgebühren sind variabel und ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung (InKostV).
eventuell gesetzlicher Finderlohn
Aktualisiert am 12.11.2024