Verfahren

Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-dienste (sind in Bremen DRK, MHD, ASB, JUH, promedica)
  • Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.