Verfahren

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  1. Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und Ihnen wieder ausgehändigt.
  2. Auf welche neuen Klassen die bestehende Fahrerlaubnis umgestellt wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
  3. Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Post zugeschickt, eine erneute Vorsprache in der Führerscheinstelle ist dafür nicht notwendig.

Für Inhaber_innen der alten Klasse 3 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Umstellung der Fahrerlaubnis, diese prüfungsfrei auf die Klasse T zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Tätigkeit in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Erweiterung muss explizit beantragt werden, damit der Eintrag auf dem neuen EU-Kartenführerschein erfolgen kann.

Außerdem erhalten Inhaber_innen der alten Fahrerlaubnisklasse 3 bei der Umstellung neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht und Züge bis 12 t und unbegrenzter Achsenzahl geführt werden (Zugfahrzeug bis 7,49 t).