Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T - zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt
- und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.
Voraussetzungen
- Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde (erfolgt meist durch die Fahrschule)
- Prüfung der Unterlagen durch die Behörde
- Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), zT Führungszeugnis
- Erteilung eines Prüfauftrages an den TÜV
- Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigen des Führerscheins (im Rahmen der praktischen Prüfung durch den TÜV)
Der TÜV gibt Prüfaufträge an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn
- die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,
- die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
- in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- 1. für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Meldebescheinigung
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Bisheriger Original-Führerschein
- 2. für Klasse A, A1, A2, AM, L, T, B, BE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in 1. Hilfe
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- 3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Schulung in 1.Hilfe,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- 4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart O (kann bei der Fahrerlaubnisbehörde mit beantragt werden)
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.