Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden.

Hinweis:

Wenn Ihr Führerschein die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausweist und sie Ihren Führerschein verloren haben, buchen Sie bitte das Anliegen: Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen

Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein ausgewiesen. Antragsteller benötigen zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 21.11.24 um 14:30

Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.

Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle von/vom Fahrerlaubnisinhaber*in persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Der Ersatzführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Bremen
  • Führerscheindaten müssen in Bremen vorliegen
  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde