Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine Fahrschule wenden. Alles weitere wird von dort aus veranlasst. Ausnahme: Vorstrafen!
Bitte dann direkt an die Führerscheinstelle wenden.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.