Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine Fahrschule wenden. Alles weitere wird von dort aus veranlasst.

Ausnahme: Bei Vorstrafen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle.

Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".

Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen.
Folgende Klassen gibt es:

  • Klasse A - Motorrad
  • Klasse A1 - Motorrad
  • Klasse A2 - Motorrad
  • Klasse AM - Motorrad
  • Klasse B - PKW
  • Klasse C - LKW
  • Klasse C1 - LKW
  • Klasse D - Bus
  • Klasse D1 - Bus
  • Klasse E (BE, CE, C1E, DE, D1E)
  • Klasse T - Zugmaschinen
  • Klasse L - Zugmaschinen


Berufskraftfahrer:

Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen:

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen (Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE),
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)

und wenn die Klassen

  • D1, D1E, D, DE ab dem 10.9.2008 und
  • C1, C1E, C, CE ab dem 10.09.2009

erworben wurden, die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung nachweisen und im Führerschein durch die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen. Einzelheiten bei Handelskammer erfragen.

Voraussetzungen

  • Erreichen des Mindestalters (nach § 10 FeV )
  • Erfüllen der Eignungsvoraussetzungen
  • theoretische und praktische Prüfung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • 1. für alle Klassen:

    - Personalausweis oder Reisepass
    - gegebenenfalls Meldebescheinigung
    - Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    - Bisheriger Original-Führerschein

  • 2. für Klasse A, A1, A2, AM, L, T, B, BE zusätzlich zu 1.:

    - Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in 1. Hilfe
    - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

  • 3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

    - Nachweis über die Schulung in 1.Hilfe,
    - Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    - Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

  • 4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:

    - Gutachten über besondere Anforderungen
    - Führungszeugnis der Belegart O (kann bei der Fahrerlaubnisbehörde mit beantragt werden)

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.