Verfahren

Ist es Ihnen nicht möglich, die Abgabefrist für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einzuhalten, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Fristverlängerungsanträge sind ausschließlich schriftlich unter Angabe von triftigen Gründen beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Die Anträge sind schriftlich per Post oder per Fax zu senden.

Telefonisch werden keine Fristverlängerungen gewährt.

Wer das Elster-Verfahren nutzt, kann eine Fristverlängerung auch über ELStER einreichen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Fristverlängerungsanträge sind an das Finanzamt zu richten, bei dem die antragstellende Person steuerlich geführt wird.