Eine Fristverlängerung muss in diesem Fall nicht beantragt werden. Die Steuererklärung kann trotzdem abgegeben werden. Bei elektronischer Abgabe wird sogar ausdrücklich danach gefragt, ob Unterlagen nachgereicht werden; man setzt dann in einem Antwortkästchen einen entsprechenden Haken. Bei Abgabe der Steuererklärung in Papierform besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall ist der Erklärung eine formlose Mitteilung beizufügen.
Die fehlenden Unterlagen sollen in beiderseitigem Interesse so schnell wie möglich nachgereicht werden.
Nicht in jedem Fall. Das Finanzamt wird sich aber mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn noch Unterlagen oder Auskünfte für die Bearbeitung der Steuererklärung benötigt werden.
Ja, wenn die angekündigten Unterlagen aus der Sicht des Finanzamts nicht unbedingt erforderlich sind.
Aktualisiert am 14.11.2023