Termin zur Abgabe der Erklärung kann nicht eingehalten werden - Antrag auf Fristverlängerung
Ist es vorhersehbar, dass Sie den gesetzlichen Termin zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können, kann das Finanzamt diese Frist auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Umständen verlängern.
Nutzen Sie das ELSTER-Kontaktformular, um elektronisch mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie können viele Anliegen elektronisch an Ihr Finanzamt adressieren, so zum Beispiel das Nachreichen von Unterlagen zur Steuererklärung, den Hinweis zur Änderung der persönlichen Anschrift oder den Antrag auf eine Fristverlängerung.
Den Link zum Elster-Kontaktformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren? - "Elster Kontaktformular".
Abgabefristen für die Steuererklärung:
Steuerlich nicht beratene Personen:
Veranlagungszeitraum
2021 01.11.2022
2022 02.10.2023
2023 02.09.2024
2024 31.07.2025
2025 31.07.2023
Steuerlich beratene Personen:
Veranlagungszeitraum
2021 31.08.2023
2022 31.07.2024
2023 02.06.2025
2024 30.04.2026
2025 01.03.2027
Aktualisiert am 14.11.2023