Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union also EU-Bürger/in oder Sie sind Bürger/in von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz (EFTA-Staaten) und wohnen in Bremen oder möchten hier leben? Sie möchten als Familienangehöriger eine Aufenthaltskarte beantragen?
Für EU- Bürger und Bürger von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (EFTA-Staaten) besteht ein Freizügigkeitsrecht für Deutschland. Deshalb benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt keinen Antrag und keine Genehmigung.
Grundsätzlich weisen Sie Ihr Freizügigkeitsrecht durch Ihren Nationalpasses Ihres Herkunftslandes oder Ihre Identitätskarte nach. Die Ausstellung eines Nachweises des Freizügigkeitsrechtes erfolgt seit 2013 nicht mehr. Ein Antrag oder eine Vorsprache im Migrationsamt Bremen ist damit nicht mehr notwendig, aber auch nicht mehr möglich.
Wenn Sie aber Deutschland/Bremen nicht nur besuchen, sondern hier leben möchten, müssen Sie in Bremen arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren oder Sie müssen Angehörige/r einer/s so Freizügigkeitsberechtigten sein.
Dann genügt für ihren rechtmäßigen Aufenthalt, dass Sie im Bürgeramt Ihren Wohnsitz anmelden.
Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern, die selbst keine Staatsangehörigen dieser Länder sind, benötigen aber eine Aufenthaltskarte, wenn sie in Deutschland/Bremen wohnen möchten.
Sobald Sie fünf Jahre in Deutschland/Bremen arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren, können Sie und ihre Angehörigen eine Daueraufenthaltsrechtsbescheinigung bzw. Daueraufenthaltskarte im Migrationsamt beantragen. Dies gilt nicht für Schweizer. Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aktualisiert am 09.02.2024