Sie möchten eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen und wohnen in Bremen. Hier erfahren Sie mehr.

Wenn Sie eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen wollen und in Bremen wohnen, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung im Land Bremen stellen. 

Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe). Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.

Voraussetzungen

Der Besuch der zuständigen Berufsbildenden Schule in Bremen muss zu Belastungen für die Schülerin/den Schüler oder deren Eltern führen (unzumutbare Härte) oder es sprechen pädagogische Gründe dafür.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular

    Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.