Sie können den Kinderfreibetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Dort wird dieser aber nur bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" -"Wo kann ich mehr erfahren" - "Dienstleistungsbeschreibung Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen".
Aktualisiert am 07.03.2025