Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Die Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser hat positiven Einfluss auf den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte sowie auf die Einsparung von Trinkwasser. Vor diesem Hintergrund will die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Eigeninitiative der Bremer:innen anregen und mit Zuschüssen die weitere Verbreitung von Regenwassernutzungsanlagen fördern.

Gefördert wird die Neuinstallation und Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden für die Nutzungszwecke WC-Spülung und mindestens einen weiteren Verwendungszweck, wie zum Beispiel Gartenbewässerung, soweit sie den Anforderungen des Technischen Anhangs zu diesen Grundsätzen entsprechen.

Regenwassernutzungsanlagen sind Vorrichtungen, die von Dachflächen ablaufendes Regenwasser in dezentralen Speichern sammeln und dieses für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung stellen.

Gefördert wird bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 2.000 Euro. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 2.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • das Haus, für das die Regenwassernutzungsanlage errichtet wird, in Bremen oder Bremerhaven steht,
  • der Antragstellende HausbesiterIn, MieterIn mit Einverständnis der EigentümerIn oder ein Verein ist,
  • die Nutzung des Regenwassers für die Toilettenspülung und einen weiteren Verwendungszweck (Gartenbewässerung) vorgesehen ist,
  • der Anschluss von mindestens 50 Quadratmetern überdachter Fläche und einem Tank von mindesten 2 Kubikmetern Fassungsvermögen gewährleistet werden und
  • die Maßnahme freiwillig erfolgt und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung.