Der / die Antragsteller:in reiht einen Antrag auf Zuwendung bei Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 20 – Qualitätsentwicklung und Standardsicherung ein.
Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.