Verfahren

  • Der / die Antragsteller:in reiht einen Antrag auf Zuwendung bei Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 20 – Qualitätsentwicklung und Standardsicherung ein.
  • Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
  • Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
  • Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.

Rechtsgrundlagen