Für das geplante Vorhaben muss ein maßnahmenbezogener Antrag auf Förderung aus dem REN-Programm gestellt werden.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel haben die Vorhaben Vorrang, deren Verwirklichung wegen der Höhe der erreichbaren CO2-Reduktion im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Zuwendungsstelle telefonischen Kontakt aufzunehmen.
Aktualisiert am 06.06.2024