Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind.
Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus der Richtlinie für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Lehrlingsunterweisung) vom 15.11.1990.
Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind. Die überbetrieblichen Lehrgänge des 2. bis 4. Ausbildungsjahres müssen außerdem nach Inhalt und Dauer vom Bundesministerium für Wirtschaft anerkannt sein. Den Auszubildenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem neusten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung vermittelt werden.
Aktualisiert am 20.06.2023