Sie müssen die vierteljährliche Förderabgabevoranmeldung bis zum 25. Tag nach Quartalsende einreichen.
Die Förderabgabeerklärung für das vorausgegangene Kalenderjahr müssen Sie bis zum 31. Juli eines jeden Jahres abgeben und die Förderabgabe entrichten. Die zuständige Behörde kann die Frist zur Abgabe der Förderabgabeerklärung aus wichtigem Grund verlängern.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Geltungsdauer: 1 Monat
Soweit die festgesetzte Förderabgabe die auf sie bereits entrichteten Beträge übersteigt, ist sie 1 Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der entsprechende Betrag erstattet.
Die Bergbehörde nimmt Ihre Meldung zunächst entgegen und prüft diese innerhalb weniger Wochen auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten meldet sich die Behörde bei Ihnen. Der endgültige Bescheid wird erst später erstellt, nachdem weitere für die Festsetzung relevante Daten wie beispielsweise der Marktwert des Bodenschatzes für den Ermittlungszeitraum festgelegt wurden.
Gebührenfrei.
Aktualisiert am 12.11.2024