Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?
Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.
Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
Aktualisiert am 12.11.2024