Verfahren
- Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
- Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
- Wenn Anfrage positiv beschieden, dann innerdienstliche Bearbeitung mit Ermittlung des Flächeninhalts und Vergabe der neuen Flurstücksnummer.
- Wenn Anfrage negativ beschieden, dann eventuell Vereinigung der Grundstücke erforderlich, aber nur wenn die betreffenden Grundstücke die gleiche Belastung aufweisen. Vereinigungsantrag muss vom Landesamt GeoInformation Bremen, ÖbVI oder Notar:in beglaubigt werden. Beglaubigung ist beim Landesamt GeoInformation Bremen und ÖbVI kostenfrei.
- Prüfung der Verschmelzung
- Übernahme der Verschmelzung in das Liegenschaftskataster (Fortführung des Liegenschaftskatasters)
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskartenauszug und Flurstücksnachweis)
- Schlussprüfung
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.
Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.
Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen