Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Wenn Sie in Bremen den Fischfang ausüben möchten (als Angler:in oder Berufsfischer:in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen:
Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist:
Es gibt Ausnahmen, bei denen ein Fischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt wird. Ein Fischereischein kann ohne Fischereiprüfung erteilt werden an:
Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Bremen anerkannt.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Umzug nach Bremen (Wechsel des Hauptwohnsitzes) nicht umgeschrieben werden. Auf Wunsch können sie aber umgeschrieben werden.
Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen eigenen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einer Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden.
Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.
oder Nachweis im Sinne des § 42 Abs. 3 BremFiG (vor dem 01.10.1991 ausgestellter Fischereischein mit einer Gültigkeit von mindestens drei zusammenhängenden Jahren)
Nur nötig für die Umschreibung bei Zuzug Bremen.
Aktualisiert am 03.09.2024