Verfahren

  • Wenn die Schule Ihres Kindes eine Ganztagsschule ist, erhalten Sie zum Schulbeginn ein erstes Informationsschreiben über die Ferienbetreuung. 
  • Wenn Sie ihr Kind für die kostenpflichtige Ferienbetreuung anmelden möchten, melden Sie sich Anfang Januar im Sekretariat der Schule Ihres Kindes.
  • Dort erhalten Sie den Antrag. Diesen geben Sie ausgefüllt wieder im Sekretariat ab.
  • Reichen Sie die benötigten Unterlagen ein. 
  • Das Sekretariat nimmt Ihr Kind in eine Liste auf, die an die Senatorin für Kinder und Bildung übermittelt wird.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist legt die Senatorin für Kinder und Bildung bis zum 15.02. aufgrund der Anmeldezahlen fest, an welchen Standorten die Ferienbetreuung stattfinden wird und wie viele Gruppen es geben wird. 
  • Stehen weniger Plätze zur Verfügung als fristgerechte Anmeldungen vorliegen, so entscheidet das Los. Sind 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien noch Plätze in der Ferienbetreuung frei, so können auch verspätet angemeldete Ganztagschüler:innen und nachrangig auch Halbtagsschüler:innen der jeweiligen Ganztagsschule aufgenommen werden.
  • Hat Ihr Kind einen Platz in der Ferienbetreuung erhalten, werden Sie darüber schriftlich informiert. In dem Schreiben finden Sie auch die wichtigen Hinweise zur Zahlung des Beitrages. Die Einzahlung des Kostenbeitrags für die Ferienbetreuung muss spätestens 6 Wochen vor Ferienbeginn eingegangen sein. Wurde der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, verliert Ihr Kind den Anspruch auf den Platz in der Ferienbetreuung.
  • Abmeldungen von der Ferienbetreuung müssen rechtzeitig vor Beginn der Ferien in der Schule bekannt gegeben werden. Bei Nichterscheinen des Kindes ohne rechtzeitig vor Beginn der Ferien erfolgten Abmeldung ist eine Erstattung des gezahlten Betrages grundsätzlich nicht möglich.

Rechtsgrundlagen