Verfahren

Über das Antragsformular und die zugehörigen Nachweise wird das Gesamteinkommen der Familie oder der Antrag stellenden Person festgestellt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Nettoeinkünften. Die Berechnung erfolgt im Rahmen des anrechnungsfähigen Familieneinkommens gemäß Berechnungstabelle.

Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Person.

Weitere Hinweise

Die Antragstellung erfolgt direkt beim:

ServiceBureau Jugendinformation
Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Gaby Benckert
Grünenstr. 7
28199 Bremen

Tel: 0421 - 33 00 89 11
Fax: 0421 - 33 00 89 22
gaby.benckert@jugendinfo.de

Bremerhavener Familien erhalten keinen Zuschuss, da der Magistrat der Stadt Bremerhaven keinen Zuschuss zur Familienerholung gewährt.