Telefonische Terminabsage.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt werden.
Das Ausbleiben ist so rechtzeitig zu entschuldigen, dass die Absetzung des Termins und die Benachrichtigung der Beteiligten möglich ist.
Ärztliche Atteste sind umgehend vorzulegen.
Zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes ist ein späteres Einreichen ausreichend, wenn das verspätete Einreichen unverschuldet war (§ 381 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Die Einreichung von Nachweisen (Attest o.ä.) unterliegt keinem Formzwang (Kopien sind ausreichend).
Sofern das FamG telefonisch nicht zu erreichen ist, ist die Kontaktaufnahme per Fax (0421/361-16394, -59775) oder E-Mail (familiengericht@amtsgericht.bremen.de) möglich.
Aktualisiert am 22.12.2023