Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.
Sie können dem Familiengericht telefonisch mitteilen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Sie können den Termin nicht wahrnehmen.
Folgende Angaben werden benötigt:
Folgende Angaben können Sie zusätzlich machen:
Sofern persönliches Erscheinen angeordnet ist: Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Zwingender Inhalt: Aus dem Attest muss die Diagnose hervorgehen und die ärztliche Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit.
Aktualisiert am 22.12.2023