Verfahren

Das Familiengericht erteilt auf schriftlichen, formlosen Antrag eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk .

Der Antrag kann auch per E-Mail mit eingescanntem Personalausweis oder per Fax gestellt werden.

Weitere Hinweise

Scheidungsurteile sind nur ab Jahrgang 1978 beim Amtsgericht Bremen zu beantragen. Bei früheren Jahrgängen bitte an das Landgericht Bremen wenden (Domsheide 16, 28195 Bremen, office@landgericht.bremen.de)