Sie können beim zuständigen Amtsgericht schriftlich (Familiengericht) eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.
Das Familiengericht erteilt einem/r Beteiligten auf ihren/seinen schriftlichen Antrag eine weitere Ausfertigung/eine beglaubigte Abschrift/eine einfache Abschrift eines Beschlusses/Urteils.
Schriftlicher Antrag.
Der Antragsteller ist Beteiligter des Verfahrens (Beteiligter ist, wer im Rubrum (am Anfang) des Urteils/Beschlusses etc. genannt ist.).
Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder ein Reisepass ist auch als Identitätsnachweis ausreichend.
formlos, erforderliche Angaben: aktuelle Anschrift des Antragstellers
die Vorlage der Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers
Aktualisiert am 22.12.2023