Der Halter des Fahrzeugs muss den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Fahrzeugscheins verlangen.
Aktualisiert am 12.11.2024