Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls.
Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 10.05.2024