Erfahren Sie hier mehr über die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.

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Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Do. 09.01.25 um 10:15

Am 02.12.2020 ist das geänderte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung folgte am 17. Dezember 2020. Das Gesetz und die Verordnung setzen die EU Richtlinie 2018/645 zur Änderung der sog. "Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie" aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab dem 23.Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein ab.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch für ausländische EU-Führerscheine ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nicht möglich war.

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann von Personen gestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben
  • Besitz eines Führerscheines der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über die Grundqualifikation oder Nachweis der Fortbildungsmodule