Verfahren

Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten zu stellen:

  • Antragsteller/-in (Name und Anschrift)
  • betroffenes Grundstück (Anschrift/Flur und Flurstück)
  • Pflanzenart/en (z.B. Birke, Efeu, Brombeergebüsch, o. ä.)
  • Gründe für die Fällung oder den Rückschnitt
  • Angaben zu vorhandenen Nist- und Brutstätten

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Die Baumschutzverordnung ist zu beachten!
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die nicht aufgeschoben werden können und nicht auf andere Weise durchgeführt werden können, sind ohne Befreiung zulässig, wenn der Baum oder das Gebüsch an Straßen, Wegen oder auf Grundstücken stehen, die von Personen betreten werden. Die Bäume oder das Gebüsch, das zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gefällt werden soll, sollte im eigenen Interesse im Vorwege mindestens fotografisch dokumentiert werden.
  • Fragen zum Nachbarrecht und Bäumen können nicht beantwortet werden.