Zum 01.03.2020 tritt in Deutschland das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Danach können Firmen beantragen, dass die Einreise von Fachkräften oder Auszubildenden in einem beschleunigten Verfahren erfolgt.
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier:
Nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Firmen ausgebildete Beschäftigte und Auszubildende in einem sog. beschleunigten Verfahren die Einreise nach Deutschland ermöglichen, vgl. § 81a Aufenthaltsgesetz.
Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die in Deutschland anerkannt ist oder anerkannt werden kann, s.a.: https://fachkraefteeinwanderungsgesetz.de/.
Ein Antrag auf Einreise einer solchen Fachkraft oder eines Auszubildenden können Firmen mit Sitz in Bremen beim Migrationsamt stellen.
Personen, die nicht in Deutschland leben und als Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende nach Deutschland kommen möchten, müssen sich bitte weiterhin in ihrem Heimatland an die deutsche Botschaft wenden und dort ein Visum beantragen, s.b. unsere Dienstleistungsbeschreibung: „Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung“.
Aktualisiert am 16.03.2024