Wer einen gewerblichen Betrieb (auch Land-u. Forstwirtschaft) oder eine Betriebstätte eröffnet, ist zur Anzeige gegenüber der Gemeinde innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet.
In der Stadt Bremen ist die Gewerbemeldestelle https://www.service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.49378.de,
in der Seestadt Bremerhaven ist das Bürgeramt / Ordnungsamt https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/dienstleistungen/an-um-oder-abmeldung-eines-gewerbes.35661.html#collapse-dienststelle) die zuständige Stelle.
Daneben muss auch eine steuerliche Anmeldung innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Hierzu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies kann auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigt werden.
Bei Freiberuflern ist nur eine steuerliche Anmeldung (siehe vorheriger Absatz) durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit ( Frist 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit).
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchführen. Hierzu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies kann auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigt werden. Sofern Sie noch kein Elster-Zertifikat besitzen, können Sie auf der angegebenen Internetseite für die Abgabe des Fragebogens ein temporäres Zertifikat innerhalb von Minuten erstellen. Dazu klicken Sie bitte auf Benutzerkonto erstellen und folgen den weiteren Schritten.
Die oben genannten Grundsätze gelten auch für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit.
Aktualisiert am 10.11.2024