Verfahren

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler:in betritt den Wahlraum,
  • Beisitzer:in gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler:in kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler:in tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler:in wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Rechtsgrundlagen