Verfahren
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler:in betritt den Wahlraum,
- Beisitzer:in gibt Stimmzettel aus,
- Wähler:in kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler:in tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler:in wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Rechtsgrundlagen