In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Online ServiceHilfen zur Erziehung-Online Mit diesem Online-Dienst können Bürger:innen, bei denen in einem persönlichen Beratungsgespräch im Jugendamt ein Hilfsbedarf festgestellt wurde, die anschließende Antragstellung der Hilfen online durchzuführen. Der Online-Dienst bietet darüber hinaus eine Informationsplattform mit Themen zur Kinder- und Jugendhilfe und Kindeswohlgefährdung.