Welche Fristen sind zu beachten?

Unbefristete Renten:
Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Befristete Renten:
Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn die Rente bis Ablauf dieses 7. Kalendermonats beantragt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 5 Monate.

Hinweis:
Während des Rentenverfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich – auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht – bei Ihrer Arbeitsagentur melden. Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.