Zum Befahren der Bremer Umweltzone benötigen Sie für Ihr Fahrzeug einen schadstoffbezogenen Ausweis, auch bekannt als Feinstaub- oder Umweltplakette.

Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Mit dem Ziel, die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten sowie die Feinstaubbelastung im starkbefahrenen innerstädtischen Bereich zu reduzieren und damit die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, hat Bremen am 1. Januar 2009 eine Umweltzone eingerichtet.

Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem nur PKW und LKW unterwegs sein dürfen, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten (siehe Anhang: „Umweltzone in Bremen“). Für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (Emission) besteht ein Fahrverbot.Zum Befahren der Umweltzone benötigen Bürgerinnen und Bürger also einen schadstoffbezogenen Ausweis - eine Feinstaub- oder Umweltplakette – für ihr Fahrzeug. Die Plakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone und ist nicht befristet.

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette erhalten zu können, ist die Emissionsschlüsselnummer des Fahrzeugs ausschlaggebend. Diese gibt Auskunft darüber, welcher Schadstoffgruppe ein Auto zugeordnet wird und ist im Kraftfahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung zu finden.

Es gibt insgesamt vier Schadstoffgruppen. Seit dem 1. Juli 2011 sind in Bremen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette der Gruppe 4 zur Einfahrt in die Umweltzone berechtigt.

Erfüllt ein Fahrzeug nicht die erforderliche Abgasnorm sollten Bürgerinnen und Bürger durch eine Kfz-Fachwerkstatt prüfen lassen, ob sich ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter oder, bei Benzinmotoren, einem geregelten Katalysator nachrüsten lässt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ausgefülltes Antragsformular