Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von  Kindertageseinrichtungen beachtet werden. 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Es wird empfohlen sich bezüglich der Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.