Verfahren
Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:
- grundsätzlich 2 Wochen
- 3 Wochen bei Umleitungsmaßnahmen
- 6 Wochen bei Änderungen an Lichtsignalanlagen.
Zur Prüfung des Antrags sind
- ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie
- genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne und
- ggf. erforderliche Umleitungspläne
einzureichen.
Weitere Hinweise
- Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
- Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.