Die Erlaubnis wird Ihnen für maximal 5 Jahre erteilt und kann um 3 Jahre verlängert werden, wenn Sie Ihre Erkundungstätigkeiten trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Durchführung noch nicht ausreichend umsetzen konnten. Welche Befristung im Einzelfall relevant ist, richtet sich nach dem Zeitraum, der für Ihr Arbeitsprogramm nötig ist.
Wenn Sie mit der Aufsuchung nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis beginnen, kann die Erlaubnis widerrufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie die Aufsuchung länger als 1 Jahr unterbrechen.
Geltungsdauer 1 - 5 Jahre.
Die Bescheide werden normalerweise innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Antrages zugestellt.
Die Gebühr variiert je nach Art der bergrechtlichen Erlaubnis.
Aktualisiert am 12.11.2024