Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.  

Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:

  • Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
  • Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn:

  • Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt haben und
  • Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
  • Soweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge