Der anhängende Antrag (siehe Formular) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Befreiung gemäß §§ 74, 76 Bremisches Wassergesetz ist bei der Wasserbehörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (siehe "Zuständige Stelle") einzureichen. In dreifacher Ausführung sind zusätzlich vorzulegen:
Wird die Nutzung oder eine erforderliche Änderung der Hochwasserschutzanlage durch die Nutzung oder Benutzung in erheblicher Weise beeinträchtigt, kann die Befreiung widerrufen werden.
Aktualisiert am 10.11.2024