Welche Fristen sind zu beachten?

Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Bestätigung über die Anzeige vorliegt .

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Gemäß Kostenverordnung der Bildungsverwaltung ist kein Kostensatz für die reine Anzeige einer Ergänzungsschule vorgesehen.