Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Bestätigung über die Anzeige vorliegt .
Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.
Gemäß Kostenverordnung der Bildungsverwaltung ist kein Kostensatz für die reine Anzeige einer Ergänzungsschule vorgesehen.
Aktualisiert am 18.07.2024