Sobald die Gründe für die neu aufgenommenen Vorläufigkeiten wegfallen, z.B. durch ein in dieser Sache ausstehendes Gerichtsurteil, wird das Finanzamt die Sache von Amts wegen wieder aufgreifen.
Die Finanzämter arbeiten derzeit ältere Einspruchsverfahren in größerer Zahl ab. Dabei werden Fälle u.A. durch Aufnahme von Vorläufigkeiten erledigt, ohne dass dem Steuerbürger hieraus ein Nachteil entsteht.
Aktualisiert am 15.09.2023