Sie möchten eine Steuerermäßigung beantragen?
Auf Antrag kann eine Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z. B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Die Ermäßigung beträgt höchstens 50 Prozent der Hundesteuer.
Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z. B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde). Siehe FAQ`s.
Aktualisiert am 15.09.2023