Verfahren

In den Sozialzentren wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung für Erwachsene kostenfrei eine Kundenkarte des VBN ausgestellt.

Die Gültigkeit der Kundenkarte entspricht der Gültigkeit des "Bremen-Pass" bzw. der Dauer des laufenden Leistungsbezuges. Mit der Kundenkarte kann dann in allen Kundencentern und allen weiteren Verkaufsstellen des VBN das vergünstigte Nahverkehrsticket  (StadtTicket) erworben werden.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.

Die Beantragung/Verlängerung des  StadtTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bremen-Pass, Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.

Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:

  • Wer ist der Vollmachtgeber? - Nennung des Namens, der Adresse sowie des Geburtsdatums und des Geburtsortes.
  • Wer wird damit bevollmächtigt? - Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort genannt werden.
  • Was wird bevollmächtigt? - Benennung der konkreten Aufgabe (Beantragung oder Verlängerung StadtTicket). Außerdem sollte die Vollmacht zeitlich begrenzt werden. Dann verliert diese ihre Wirksamkeit ohne, dass sie zurückgegeben werden muss.
  • Die Unterschrift: - Die Unterschriften des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten müssen ebenfalls enthalten sein.

Rechtsgrundlagen