Welche Fristen sind zu beachten?

Bitte beantragen Sie rechtzeitig (mindestens 8 Wochen) vor Ihrer geplanten Ausreise eine Bescheinigung, dass Ihr Aufenthaltstitel nicht erlischt oder dass Sie länger im Ausland bleiben dürfen. Für Ihre Wiedereinreise werden Sie wahrscheinlich die Originalbescheinigung benötigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einzelfallabhängig.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

18,00 EUR Ausstellung einer Bescheinigung nach § 51 AufenthG