Bitte beantragen Sie rechtzeitig (mindestens 8 Wochen) vor Ihrer geplanten Ausreise eine Bescheinigung, dass Ihr Aufenthaltstitel nicht erlischt oder dass Sie länger im Ausland bleiben dürfen. Für Ihre Wiedereinreise werden Sie wahrscheinlich die Originalbescheinigung benötigen.
Einzelfallabhängig.
18,00 EUR Ausstellung einer Bescheinigung nach § 51 AufenthG
Aktualisiert am 06.08.2024